Vereinsinfos

Hier werden offizielle Mitteilungen des Vereins und der Basketballabteilung veröffentlicht.

 

 

 

 

Hausordnung Hauptsmoorhalle-Halle Strullendorf

Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern während ihres Aufenthalts in der Hauptsmoor-Halle. Der Veranstalter hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt in der Halle ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen.

Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen der Hauptsmoor-Halle sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Halle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird. In der Halle besteht Rauchverbot. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Hauptsmoor-Halle und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die Halle sofort zu verlassen.

Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Während der Veranstaltung wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. dem von ihm beauftragten Ordnungsdienst ausgeübt. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt zu kontrollieren bzw. diese zu durchsuchen. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt werden.

Personen,  

  • die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
  • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht,
  • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen),
  • die verbotene Gegenstände mitführen,
  • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes, der Polizei,  Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln,
  • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durchbeschriften, bemalen, bekleben werden von der  Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Hauptsmoor-Halle  unverzüglich zu verlassen bzw. haben  keinen  Zutritt.  Ein  Anspruch der  zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen.

Das Mitführen folgender Gegenstände ist verboten:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder  Druckbehälter für leicht entzündliche  oder  gesundheitsschädigende  Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, pyrotechnische Gegenstände
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Sämtliche Getränke und Speisen
  • Drogen
  • Tiere ohne besondere Erlaubnis der Polizei oder des Veranstalters
  • Rassistisches, fremdenfeindliches oder zu Gewalt oder strafbaren Handlungen aufrufendes Propagandamaterial
  • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung
  • Fahnen oder Transparentstanden, die länger als 180 cm oder deren Durchmesser größer als 2 cm ist
  • großflächige Spruchbänder


Recht am eigenen Bild:

Werden durch Mitarbeiter der Baunacher Young Pikes, durch Kunden oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Hauptsmoor-Halle zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Halle betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Hauptsmoor-Halle willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden.

Lautstärke:

Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln.

Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen der Baunacher Young Pikes. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.